Sozialgericht Gotha: „Hartz IV-Sanktionen gegen erwerbsfähige ALG II-Empfänger sind verfassungswidrig“
Einem Hartz-IV-Bezieher darf nicht das Arbeitslosengeld gekürzt werden, weil er ein Arbeitsangebot abgelehnt hat. Das sagt das Sozialgericht in Gotha. Seiner Meinung nach ist die bisherige Praxis verfassungswidrig, weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antastet, sowie Leib und Leben gefährden kann. Das Gericht ist der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gleich … Sozialgericht Gotha: „Hartz IV-Sanktionen gegen erwerbsfähige ALG II-Empfänger sind verfassungswidrig“ weiterlesen